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   OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06   

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https://dejure.org/2007,56174
OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06 (https://dejure.org/2007,56174)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.02.2007 - 13 U 1878/06 (https://dejure.org/2007,56174)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 13 U 1878/06 (https://dejure.org/2007,56174)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf lastenfreie Rückübereignung eines Grundstücks im Rahmen einer Insolvenzanfechtung; Benachteiligung des Insolvenzgläubigers aufgrund der Überlassung eines Wohnungsrechts an Dritte durch den Schuldner; Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Leipzig, 31.08.2006 - 7 O 1191/06

    Voraussetzungen an das Vorliegen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung;

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2006 - Az.: 7 O 1191/06 - wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.08.2006 - Az.: 7 O 1191/06 - wird im Hinblick auf den Anschlussberufungsantrag zu 2) als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Leipzig - Az.: 7 O 1191/06 - wird in den Ziffern 1, 2 und 3 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    Unterliegt damit das Leibgeding nicht dem Gläubigerzugriff, schafft die Verpflichtung zu seiner Einräumung für die Gläubiger keinen Ausgleich an haftendem Vermögen für die Weggabe des Grundstücks (vgl. hierzu insgesamt BGH, Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94, ZIP 1995, 1364, 1365).

    Dieser Auffassung hat sich auch der BGH im Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94, ZIP 1995, 1364, 1366, angeschlossen, nachdem er die Frage im Urteil vom 29.04.1986 - IX ZR 145/85, NJW 1986, 991, 993, offen gelassen hatte.

  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    Dieser Auffassung hat sich auch der BGH im Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94, ZIP 1995, 1364, 1366, angeschlossen, nachdem er die Frage im Urteil vom 29.04.1986 - IX ZR 145/85, NJW 1986, 991, 993, offen gelassen hatte.
  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    In Fällen, in denen gleichzeitig mit dem anfechtbaren Erwerb des Eigentums an dem belasteten Grundstück eine in dem Veräußerungsvertrag bereits vereinbarte dingliche Belastung begründet wird, besteht keine Verpflichtung des Anfechtungsgegners zur Beseitigung dieser Belastung (so bereits RGZ 57, 27, BFH, Urteil vom 14.07.1981 - VII R 49/80, BStBl II 1981, 627).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 39/84

    Enteignung eines Fährbetriebes durch Inbetriebnahme einer Flußbrücke

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    Dieser Auffassung hat sich auch der BGH im Urteil vom 13.07.1995 - IX ZR 81/94, ZIP 1995, 1364, 1366, angeschlossen, nachdem er die Frage im Urteil vom 29.04.1986 - IX ZR 145/85, NJW 1986, 991, 993, offen gelassen hatte.
  • BFH, 02.04.1981 - V R 39/79

    Zur Haftung für verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen, wenn die geschuldete

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    In Fällen, in denen gleichzeitig mit dem anfechtbaren Erwerb des Eigentums an dem belasteten Grundstück eine in dem Veräußerungsvertrag bereits vereinbarte dingliche Belastung begründet wird, besteht keine Verpflichtung des Anfechtungsgegners zur Beseitigung dieser Belastung (so bereits RGZ 57, 27, BFH, Urteil vom 14.07.1981 - VII R 49/80, BStBl II 1981, 627).
  • RG, 16.02.1904 - VII 403/03

    Muß der zur Rückgewähr eines Grundstücks nach § 9 des Anfechtungsgesetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2007 - 13 U 1878/06
    In Fällen, in denen gleichzeitig mit dem anfechtbaren Erwerb des Eigentums an dem belasteten Grundstück eine in dem Veräußerungsvertrag bereits vereinbarte dingliche Belastung begründet wird, besteht keine Verpflichtung des Anfechtungsgegners zur Beseitigung dieser Belastung (so bereits RGZ 57, 27, BFH, Urteil vom 14.07.1981 - VII R 49/80, BStBl II 1981, 627).
  • VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    : I. Mit ihrer am 18. März 2009 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden vom 1. Februar 2007 (13 U 1878/06) und des Landgerichts Leipzig vom 31. August 2006 (7 O 1191/06).
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